Öffnungszeiten Mo.–Fr. von 9 bis 18 Uhr

Leistungsspektrum

Gerichtsgutachten

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt dem Gericht das für die Entscheidung des Rechtsstreits notwendige Fachwissen und unterstützt so im Rahmen von Gerichtsverfahren den Richter, ein gemessen an technischen Normen und handwerklichen Erfahrungen fachlich richtiges Urteil zu sprechen.

Privatgutachten


Bei Privatgutachten wird ein Sachverständiger zur Begutachtung eventuell Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung herangezogen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen.

Schiedsgutachten

Kommt es zu Unstimmigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zwischen zwei
oder mehreren Parteien, kann ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Schiedsgutachtens beauftragt werden. Das Ergebnis ist für die beteiligten Parteien bindend. Schiedsgutachten können Rechtsstreitigkeiten wesentlich
abkürzen.

Beratung

Die Prozesse eines Bauvorhabens sind vielschichtig und komplex. Um unnötige Kosten zu vermeiden ist es deshalb wichtig sich mit den vorherrschenden Regularien vertraut zu machen. Ich Berate Sie gerne zu allen fachlichen Themen in allen Bereichen der Fliesenverlegung.

Baubegleitung

Das Ziel der Baubegleitung ist es vom der ersten Fliesenverlegung bis zur Abnahme, frühzeitig Planungs-, Material- und Ausführungsfehler zu erkennen und dadurch Baumängel, Schäden, Qualitäts- und Wertminderungen zu vermeiden.

Kostenprüfung

Sachliche Prüfung von Zeit Ansätzen, Massenberechnungen und Schlussrechnungen. Berechnung von Mängelbeseitigungskosten und Minderwertberechnungen.